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Parkordnung

Parkordnung

 

Um Ihren Aufenthalt und der anderen Gäste so angenehm wie möglich zu gestalten, haben wir in der Parkordnung einige Hausregeln festgelegt.

Wit bitten Sie, sich während Ihres Aufenthalts daran zu halten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. 

Im Falle eines Verstoßes gegen die Parkordnung und/oder der Nichtbefolgung drr Anweisungen des Personals hat Summio Parc Aquadelta das Recht, Sie und alles Besucher sofort aus dem Park zu verweisen.

In diesem Fall verlieren Sie den Anspruch auf Rückerstattung der Kaution und/oder des Mietbetrags oder eines Teils davon.

In unserem Park gibt es ab 18.00 Uhr einen Sicherheitsdienst. Den Anweisungen des Personals (auch dieses Sicherheitsdienstes) ist unverzüglich Folge zu leisten.

 

(Nacht-)Ruhe und Belästigung

Die Nachruhe muss zwischen 23.00 und 07.00 Uhr eingehalten werden. Die Gäste müssen diese Nachtruge streng einhalten. Dies bedeutet keine lauten Gespräche, Musik oder andere Geräusche.

Est ist nicht gestattet, Musikträger, Musikinstrumente und andere Gegenstände zu verwenden, die Lärm in einer Weise verursachen (können), dass Belästigung verursacht wird. Im Prinzip wird die Belästigung behoben, wenn eine Beschwerde von einem anderen Gast erhalten wird.

 

Natur & Umwelt

·         Gehen Sie alleine auf den angelegten Wegen und nicht durch die (Gras-)Plantagen.

·         Bitte hiterlassen Sie keinen Abfall, sondern werfen Sie ihn weg. Sie können in die Abfallbehälter in unserem Park gehen, um Abfall zurückzugeben. Die Abfallbehälter befinden sich an verschiedenen Stellen im Park. (siehe Park Karte).

 

Post/Phone

Die eingehende Post wird alphabetisch nach Familienamen in den Postfächern an der Parkrezeption platziert. Die post wird in die entsprechenden Boxen gelegt. Die Abholung von Postsendungen oder Paketen liegt in der Verantwortung des Gastes. Der Unternehmer haftet nicht für verlorene oder beschädigte Postsendungen oder Pakete.

 

Sicherheit

·         Halten Sie sich an die Höchstgeschwindigkeit im Park.

·         Offenes Feuer ist strengstens verboten, wegen der Brandgefahr, Kerzenbrennen ohne Anwesenheit von Personen, Wegwerfen von brennenden Zigarren, Zigaretten und Streichhölzern verboten.

·         In Anbetracht von Katastrophen und Versorgung un Lieferung (von Rettungsdiensten) müssen Wege, Zufahrtsstraßen und Schranken immer frei von Kraftfahrzeugen und anderen Kindernissen bleiben.

·         Es ist verboten, Autos, Anhänger oder andee Fahrzeuge und / oder Schiffe sowie andere Waren oder Substanzen, die aus dem Gebrauch genommen wurden, auf dem Gelände zun parken oder zu lagern. 

·         Die Nutzung eines Grills im Park ist erlaubt, sofern er 3 Meter von Bäumen, Sträuchern, Zäunen, Gebäuden und Unterkünften entfernt ist. Ein Eimer mit ca. 10 Liter Wasser sollten auch für Notfälle in der Nähe des Grills zur Verfügung stehen. Wenn es Brennstoff für den Grill gibt, dürfen nur Strom, Gas, Holzkohle und Briketts verwended werden. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, die Verwendung eines Grills unter besonderen Umständen (zum Beispiel bei extremer Trockenheit) zu verbieten.

·         Einweggrills dúrfen aufgrund der Brandgefahr nicht in den ensprechenden Behältern deponiert werden, solange sie noch nicht gelöscht un gekühlt sind.

·         Es ist verboten, dat Elektroauto von der Unterkunft aufzuladen, sofern die Unterkunft über eine Ladestation verfügt. Die Autos können an den dafür vorgesehenen Ladestationen auf dem zentralen Parkplatz aufgeladen werden. 

 

Tontechnik

Die Verwendung von Tontechnik, wie Spieluhren, ist vor Ort erlaubt. Der Geräuschpegel sollte für andere Gäste im Park nicht hörbar sein.

 

Alkohol und Drogen

Der Konsum von Alkohol ist im Haus und in de gastronomischen Einrichtingen im Park erlaubt. Gäste, die sich außerhalb der Gastronomie oder zu Hause unter dem Einfluss von Alkohol und / oder Drogen befinden, werden direkt aus dem Park entfernt. Die Verwendung von Betäubungsmitteln und Drogen ist streng verboten.

·         Öffentliche Trunkenheit ist verboten, ein Gast darf nicht außerhalb der Unterkunft gehen, außer auf der zogehörigen Terrasse, geöffnete Flaschen und/oder Dosen alkoholischer Getränke (s).

·         Verwenden oder halten (Soft) Drogen

·         Est ist verboten, Zapfanlagen mit Druckzylindern auf, um und in der Unterkunft zur Verfügung zu haben.

·         Der Besitz von Waffen ist gesetzlich verboten

·         Es ist verboten, Lachgasflaschen und/oder Patronen in und um die Unterkunft herum zu haben.

·         Rauchen in der Unterkunft ist verboten, elektrisches Rauchen ist ebenfalls verboten und Vapes sind Inbegriffen. 

 

Haustiere

Haustiere sind nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.

·         Die nicht erfolgte Mitnahme von Haustieren kann den Unternehmer veranlassen, den Zugang zur Unterkunft zo verweigern.

·         Nicht betagte Haustiere müssen jederzeit an der Leine gehalten werden, außer in einer Unterkunft und dürfen den Gästen im              Park in keiner Weise Unannehmlichkeiten bereiten.

·         Der Freizeitbesitzer haften jederzeit für Schadäden, die das Haustier an der Unterkunft oder im Park verursacht.

 

Verlorene / Gefundene Objekte

Gefundene Objeckte können an der Parkrezeption abgegeben werden. Auf Wunsch eines Gastes, der bereits abgereist ist, kann das gefundene Objekt auf Kosten und Gefahr (unter Versandkosten) dieses Gastes an diesen geschickt werden. Der Unternehmer haftet niemals für Schäden und/oder Verlust des gefundenen Objekts.

Meldet sich der Eigentümer eines gefundenen Objekts nicht innerhalb eines Monats nach der Ausgabe des gefundenen Objekts, wird davon ausgegangen, dass der Eigentümer den Besitz daran aufgegeben hat. Die Objekte werden nach dieser Zeit von der Website entfernt. 

 

Besucher

Wenn Sie Besucher empfangen, liegen diese in der Verantwortung des Mieters der Unterkunft. Besucher können den allgemeinen Parkplatz nutzen. Übernachtende Besucher müssen an der Rezeption angemeldet werden. In der Unterkunft dürfen sich nicht mehr Personen aufhalten als die Anzahl der Personen, für die die Unterkunft bestimmt ist. 

 

Gruppen und / oder spezifische Fälle

Der Unternehmer behält sich das Recht vor, in bestummten Situationen un Zeiträumen eine zusätzliche Anzahlung zu verlangen. Auf dieser Grundlage hat der unternehmer Anspruch darauf, welche Gruppe (oder Familie) eine Anzahlung von bis zo €500,00 pro Person verlangt.

 

Urlauber, die für eine Gruppe gebucht haben, werden gebeten, dies jederzeit bei der Ankunft der Gruppe an der Rezeption anzugeben. Der Unternehmer wird (kann) ihn bitten, die Namen der Gruppenmitglieder anzugeben. Zusätzlich ist die Kaution von mindestens €50,00 maximal €500,00 pro Person zu entrichten.

 

Wenn bei der Ankunft oder während des Aufenthalts festgestellt wird, dass Jugendliche allein reisen (Personen, dia das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ohne ihre Eltern und/oder Betreuer oder andere Begleitpersonen reisen, die 21 Jahre oder älter sind) Während die Buchung von einem Dritten vorgenommen wurde, der 21 Jahre oder älter ist, behält sich der Unternehmer das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Rückerstattung der Reisesummer aufzulösen.

 

Der Freizeitbesitzer, der bucht, während alle anderen Freizeisportler unter 21 Jahre alt sind, muss die Gruppe immer begleiten. Sobald festgestellt wird, dass dieser Erholungsort aus irgendeinem Grund nicht früher angekommen oder verlassen wurde, wird die Gruppe als “junge Menschen betrachtet, die alleine reisen”und wird als solche gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Parkvorschriften behandelt. 

 

Auf erstes Verlangen des Unternehmers oder seines (Überwachungs-) Personal sist jeder Gast verplichtet, seinen Ausweis vorzulegen. 

 

Parken

Sie können Ihr Auto kostenlos in der Unterkunft (im Freien) in den Unterkünften für 6, 8 und 10 Personen parken, es gibt maximal 2 Fahrzeuge. In den Unterkünften für 12 und 14 Personen können maximal 3 Autos geparkt werden und für die Unterkünfte für 20 Personen gelten maximal 4 Autos. Die anderen Autos können auf dem zentralen Parkplatz am Eingang de Parks geparkt werden. 

 

Es ist nicht erlaubt, das Auto auf Soden oder am Straßenrand zu parken. Wenn die Parkregeln verletzt werden, behält sich der Unternehmer das Recht vor, das Fahrzeug zu entfernen und/ode reine Radklemme anzubringen. Die kosten trägt der Gast.

 

Wenn sie in einer Wohnong übernachten, parken Sie ihr Auto auf einem der beiden zentral gelegenen Parkplatze.  

 

Nutzung der unterkunft

·         Die Unterkunft wird dem (Mit-) Manager in gutem Zustand zur Verfügung gestellt. Wemmer der (Mit-) Recreator der Meinung ist, dass dies nicht der Fal list, muss dies zo bald wie möglich an der Parkrezeption gemeldet werden. 

·         Recreant ist verpflichtet, die Unterkunft und das dazugehörige Inventar sorgfältig zu behandeln. Der Mieter muss die Unterkunft bei der Abreise in ordentlichem Zustand verlassen. Alle Schäden an der Unterkunft durch den Freizeit- oder Mitgesellschafter müssen an der Rezeption des Parks gemeldet und sofort bezahlt werden. 

·         Wenn die Unterkunft nicht sauber oder beschädigt hinterlassen wird, ist der Unternehmer berchtigt, diese vom Freizeiteigentümer zurückzofordern.

·         Es ist nicht erlaubt, Zelte in der Unterkunft aufzustellen.

·         Bring / Aufstellbäder mit einem Durchmesser von mehr als 120 Zentimetern oder mit einer Höhe von mer als 25 Zentimetern mit.

·         Drohnen sind ohne Genehmigung des Parkmanagers oder der Sicherheit nicht erlaubt.

·         Wir bitten Sie, Ihre Unterkunft bei der Abreise sauber zu hinterlassen, Hinterlassen Sie kein schmutziges Geschirr, nehmen Sie Ihre Bettwäsche ab und falten Sies ie zusammen, reinigen Sie die Küche und den Kühlschrank, der Müll muss in den entsprechenden Abfallbehältern im Park entsorgt werden.

·         Die Unterkunft darf nur zu Erholungszwecken genutzt werden, sofern nichts anderes schriftlich verienbart wurde. Zu den Freizeitzwecken gehört in keunem Fall die Nutzung der Unterkunft durch den Mieter während des Zeitraums, in dem einer oder mehrere der Nutzer der Unterkunft(en) Tätigkeiten auszuüben oder auszuführen, unabhängig davond, ob die bezahlt oder unbezahlt sind und unabhängig davon, ob sie in einer Beschäftigung oder außerhalb einer Beschäftigung stattfinden.

·         Ein ständiger Aufenthalt ist nicht gestattet.

·         Die Unterkunft hat jeweils ein persönliches Interieur. Es ist nicht erlaubt, Möbel mitzunehmen, die draußen in der Unterkunft mitgenommen werden sollten. (Garten) Möbel dürfen nicht in andere Unterkünfte verlegt werden.  

 

Haftung 

 

·         Unternehmer und Beherbergungsbetrieb haften nicht für Verlust und / oder Diebstahl (einschließlich Geld), Sachschäden, Schäden oder Verletzungen am (Mit-) Nachbauer aus irgendeinem Grund.

·         Die Nutzung der Unterkunft und aller Einrichtungen und Dienstleistungen im Park erfolgt auf Selbstbehalt des (Mit-)Erstellers.

·         Während des Aufenthalts haftet der Freizeitbesitzer für Schäden an der Unterkunft, die während des Aufenthalts verursacht wurden, der Einrichtung und allen Angelegenheiten, die zur gebuchten Unterkunft gehören, unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat. Der Ausgleich dieses Schadens muss zunächst zwischen dem Beherberger und dem Freizeiteigentümer erfolgen.

 

Bedingungen

Alle Gäste müssen die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Parkvorschriften und Anweisungen des Personals des Unternehmers enthaltenen Vorschriften und Regeln strikt einhalten und/ oder jeden Sicherheitsdienst in jeder Form und in jedem Kontext strikt befolgen. Dies gilt auch für die Regeln, die für die Nutzung der Einrichtungen gelten. 

Der Unternehmer oder ein anwesender Sicherheitsdienst hat immer das Recht, die gemieteten Unterkünfte zur Inspektion und/ oder zur Durchführung von Wartungsarbeiten zu betreten, ohne dass der Gast Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der gezahlten Miete hat oder noch zu zahlen ist. 
Darüber hinaus hat der Unternehmer das Recht, Gebäude und Anlagen für Wartungsarbeiten vorübergehend stillzulegen, ohne dass der Gast Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung hat.

Der Unternehmer wird einen solchen Besuch rechtzeitig ankündigen. In dringenden Fällen kann der Unternehmer und / oder ein anwesender Sicherheitsdienst auf die Ankündigung verzichten und die Mietunterkunft betreten. 
Bei Verstoß gegen diese Bedingungen und Regeln sowie bei Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals ist der Unternehmer berechtigt, den Gast aus dem Park zu entfernen, wodurch ein weiterer Zugang zum Park verweigert wird, ohne dass der Freizeitbesitzer Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung und/oder Ermäßigung der gezahlten oder noch zu zahlenden (Miet-) Beträge hat, unbeschadet des Rechts des Unternehmers, Ersatz des durch die Verletzung verursachten Schadens zu verlangen

Im Allgemeinen wird zuerst eine Warnung ausgegeben. In dringenden Fällen kann nach Ermessen des Unternehmers darauf verzichtet werden und die sofortige Entfernung erfolgt und dem Gast wird der Zugang zum Park verweigert. Der Unternehmer behält sich vor, im Falle einer (ersten) Abmahnung vom Freizeitbeauftragten eine Kaution zu verlangen.

 

Wird diese Kaution nicht unverzüglich bezahlt, ist der Unternehmer berechtigt, den Gast, der die Verwarnung erhalten hat, aus dem Park entfernen zu lassen und ihm/ihr den Zugang dazu zu verweigern. 

 

Bei Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Parkordnung wird zunächst grundsätzlich eine Abmahnung erteilt, wenn dies bei der Ankunft im Park noch nicht geschehen ist, muss eine zusätzliche Kaution von mindestens € 50,00 - maximal € 500,00 pro Person hinterlegt werden. Diese erste Mahnung erfolgt schriftlich.  

Wenn eine Verletzung des Urteils des Unternehmers so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages von ihm nicht verlangt werden kann, ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung (auch ohne erste Ankündigung) aufzulösen. Dies ist unter anderem bei der Begehung von Straftaten durch die Freizeit- oder Mit-Exekutive der Fall, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in den Parkvorschriften genannten Verbote.

 

Die gesamte Gruppe (oder Familie) wird dann sofort aus dem Park entfernt und der Zugang verweigert, ohne Erstattung der Reisesumme einschließlich zusätzlicher Kosten.

 

Bei einer (ersten) Abmahnung muss der Freizeitbeauftragte oder ein Mittestamentsvollstrecker dies (auch im Namen der Gruppe oder der Familie) unterschreiben. Wenn dies nicht unterzeichnet wird, wird dies als Weigerung angesehen, die Regeln des Parks einzuhalten, und der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung und Verweigerung des Zugangs ohne Rückerstattung der bezahlten Reisesumme auflösen. 

 

In Fällen, die nicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in diesen Parkvorschriften geregelt sind, entscheidet das niederländische Recht.